FAQ Finanzierung
Ihre Fragen, unsere Antworten
Wie kann ich Kosten beim Zahnersatz sparen?
Am besten sparen Sie, indem Sie zu regelmäßigen Prophylaxe- und Vorsorgeterminen kommen und somit verhindern, dass ein Zahnersatz notwendig wird. Bei diesen Terminen werden nämlich kleine kariöse Läsionen entdeckt und können somit frühzeitig und ohne Notwendigkeit von Zahnersatz behandelt werden.
Sollte jedoch trotzdem irgendwann einmal Zahnersatz notwendig sein, können gesetzlich versicherte Patienten mithilfe des Bonushefts viel sparen. Zusätzlich sollte über den Abschluss einer Zusatzversicherung nachgedacht werden.
Bei privat versicherten Patienten kann darüber nachgedacht werden, ob es sich lohnt, in einen Tarif mit umfangreicheren Leistungen zu wechseln.
Meist gibt es verschiedene Versorgungsmöglichkeiten, die sich z. B. in der Wahl des Materials oder der Art der Versorgung (Implantat/Brücke) unterscheiden. Sollten Sie sich in der Wahl der Versorgung einmal unsicher sein, beraten wir Sie auch gerne noch einmal intensiv im Hinblick auf die Kosten und die Möglichkeiten, diese zu reduzieren.
Was ist die Regelversorgung?
Den von der gesetzlichen Versicherung als zweckmäßig, ausreichend, wirtschaftlich und notwendig angesehenen Zahnersatz für den jeweiligen Zustand des Gebisses des Patienten nennt man Regelversorgung.
Der Patient kann seinen Zahnersatz jedoch auch abweichend von der Regelversorgung, z. B. ästhetisch hochwertiger wählen, wobei die Zuschüsse der Krankenkasse unverändert bleiben. Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen decken im Normalfall 50 % der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab.
Kann ich meinen Zahnersatz finanzieren?
Ja, das können Sie. Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Rechenzentrum DZR sehr günstige Teilzahlungen an.
Sofern Sie Ihre Rechnung in maximal 6 gleich hohen Monatsraten bezahlen, entstehen Ihnen aus der Teilzahlung keine zusätzlichen Kosten. Auch Finanzierungen über längere Laufzeiten sind möglich. Bei Interesse oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kann ich bei einem Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem einen hochwertigeren Zahnersatz wählen?
Ja, das können Sie. Dabei wird sich der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse auch nicht ändern. Entscheiden Sie sich für einen hochwertigeren Zahnersatz, bekommen Sie also weiterhin den gleichen Zuschuss von der Krankenkasse.
Was ist ein Bonusheft?
Das Bonusheft ist ein Dokument für gesetzlich Versicherte, in dem die regelmäßigen Untersuchungen und Mundpflege mit einem Stempel vom Zahnarzt festgehalten werden. Bei einem anstehenden Zahnersatz sollte das Bonusheft bei der Krankenkasse vorgezeigt werden.
Der Patient bekommt mit – regelmäßig geführtem – Bonusheft zum normalen Zuschuss seiner Krankenkasse einen Extra-Zuschuss (Bonus). Nur gelegentliches Kontrollieren reicht aber nicht. Erst wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz, und zwar um 20 %. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 30 % erhöht.
Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein. Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorge-Programm, das unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet. Dieses Spezial-Programm heißt abgekürzt "IP-Programm" (IP = Individualprophylaxe) und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt. Die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahme ist an einen festgelegten Zeitrhythmus gebunden. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP-Programm werden von der Krankenkasse übernommen. Im Bonusheft kreuzen wir entweder die "zahnärztliche Untersuchung" eines Erwachsenen oder die "Individualprophylaxe" bei einem Kind oder Jugendlichen an. Der Tag der Untersuchung bzw. IP-Behandlung wird festgehalten und mit einem Stempel bestätigt.
Wie oft bekomme ich einen Stempel?
Kinder und Jugendliche (6.–18. Lebensjahr) bekommen pro Halbjahr einen Stempel, wenn die Individualprophylaxe durchgeführt wurde.
Erwachsene (ab 18 Jahren) bekommen pro Jahr einen Stempel, wenn sie für die regelmäßige Untersuchung und Mundpflege beim Zahnarzt waren.
Ab wann lohnt sich das Bonusheft?
Je länger Sie das Bonusheft führen, desto mehr sparen Sie!
Sie bekommen normalerweise immer 50 % der Kosten einer Regelversorgung bei Zahnersatz von der Krankenkasse erstattet. Für die restlichen 50 % der Kosten muss der Patient aufkommen.
Durch ein gut geführtes Bonusheft erhöht sich der Anteil der Kosten, den die Krankenkasse für Sie übernimmt. Sie bekommen einen Bonus, der sich mit den Jahren erhöht.
0–4 Jahre geführtes Bonusheft à 50 % (Gesamthöhe des Zuschusses bei Regelversorgung), à Bonus: 0 % erhöhter Festzuschuss
5–9 Jahre geführtes Bonusheft à 60 % (Gesamthöhe des Zuschusses bei Regelversorgung), à Bonus: 20 % erhöhter Festzuschuss
10 oder mehr Jahre geführtes Bonusheft à 65 % (Gesamthöhe des Zuschusses bei Regelversorgung), à Bonus: 30 % erhöhter Festzuschuss
Achtung: Der Stempel des Jahres, in dem der Zahnersatz notwendig wird, zählt nicht!
Beispiel: Sie haben die Stempel für 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018. Im Jahr 2018 wird der Zahnersatz notwendig. Der Stempel für 2018 zählt in diesem Falle nicht mit und Sie haben somit erst 4 Stempel und somit noch keinen Anspruch auf einen Bonus.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bonusheft nicht abgestempelt oder verloren?
Sollten Sie Ihr Bonusheft zum Vorsorgetermin vergessen haben, ist es kein Problem, dieses beim nächsten Termin vorzulegen und abstempeln zu lassen.
Im Falle eines Verlustes des Bonushefts kann es auch nachträglich neu ausgestellt und abgestempelt werden.
Auch wenn Sie Ihren Zahnarzt gewechselt haben, können Sie sich nachträglich bei Ihrem alten Zahnarzt Ihr Bonusheft abstempeln lassen.
Ihr alter Zahnarzt ist verpflichtet, Ihre Daten 10 Jahre lang aufzubewahren.
Was ist die Härtefallregelung?
Gesetzlich Versicherte mit einem geringen Einkommen können bei der Krankenkasse einen Antrag auf Prüfung auf Härtefallregelung stellen.
Wird dieser Antrag bewilligt, werden die gesamten Kosten der Regelversorgung von der Krankenkasse übernommen.
Jedoch hat der Patient auch bei der Härtefallregelung das Recht, sich für eine Versorgung zu entscheiden, die über die Regelversorgung hinausgeht. In diesem Fall erhält der Patient einen doppelten Festzuschuss von der Krankenkasse und muss die übrigen Kosten selber tragen.
Für wen trifft die Härtefallregelung zu?
Härtefallregelungen bekommen diejenigen, die unter der Einkommensgrenze liegen, die jedes Jahr neu festgelegt wird.
Einen Anspruch auf Härtefallregelung haben unter anderem:
Kinder, Arbeitslose, Bezieher von BAföG, Sozialhilfe-Empfänger, Hartz IV-Empfänger.
Wer nur geringfügig über der Einkommensgrenze liegt, kann ebenfalls einen höheren Festzuschuss bekommen, der dann individuell von der Krankenkasse berechnet wird.
So bekommen zum Beispiel Studenten und Auszubildende den doppelten Festzuschuss.
Auch steuerpflichtige Patienten, die im Laufe eines Jahres bereits die sog. Höchstbelastung für Gesundheitskosten ausgegeben haben, haben einen Anspruch auf den doppelten Festzuschuss; z. B.: gesetzlich Versicherte, die mehrmals im Jahr im Krankenhaus waren.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Welche Kosten Ihre Krankenversicherung übernimmt, hängt davon ab, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind.
Gesetzliche Krankenkassen decken eine Implantat-Versorgung meist nicht komplett ab. Sie werden aber in den meisten Fällen zu einem begrenzten Maße pauschal bezuschusst (Festzuschuss).
Private Versicherungen erstatten häufig die entstehenden Behandlungskosten. In welchem Umfang, hängt allerdings stark vom individuellen Versicherungsvertrag ab.
Private Zusatzversicherungen können ggf. Ihre Kosten übernehmen, wenn dies vertraglich festgelegt ist.
Wie beantrage ich die Härtefallregelung?
Den Antrag auf Härtefallregelung können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen.
Dabei muss unter anderem angegeben werden, ob und welche Hilfe man erhält, wie viele Personen im Haushalt leben und wie hoch das Einkommen ist.
Folgende Dokumente sollten in Kopie dem Antrag auf Härtefall beigelegt werden:
Einkommensnachweis, Hilfe zum Lebensunterhalt, Ausbildungsförderung, Heimunterbringung, Familienstand, Arbeitslosengeldbescheinigung.